Eine Frage, die wir von unseren Kund:innen immer wieder hören:
„Dürfen Unternehmensberatungen überhaupt die fachkundige Stellungnahme für den Gründungszuschuss ausstellen?“
Klare Antwort: Ja!
Die Agentur für Arbeit nennt in ihren offiziellen FAQ ausdrücklich auch Unternehmensberatungen als fachkundige Stellen. Wir haben dir weiter unten den passenden Screenshot sowie den Link zur Quelle eingefügt, damit du es selbst nachlesen kannst.
Diese Unsicherheit ist verständlich – schließlich ist der Gründungszuschuss ein wichtiges Instrument, bei dem man nichts falsch machen will. Umso wichtiger ist es zu wissen: Nicht nur die IHK, HWK oder Banken sind zugelassen, sondern eben auch Unternehmensberatungen mit Gründungsbezug.
Warum Unternehmensberatungen oft sogar die bessere Wahl sind
Gerade Unternehmensberater:innen mit Gründungserfahrung – wie wir bei Gründungspilot – bringen eine große Stärke mit:
Wir begleiten Gründer:innen bei Bedarf nicht nur bei der formalen Erstellung ihrer Unterlagen, sondern unterstützen sie ganzheitlich – mit echtem Verständnis für ihre Idee, ihr Geschäftsmodell und die Herausforderungen in der Anfangsphase.
Dazu gehört:
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Ausgiebige Erfahrung in der Erstellung tragfähiger Businesspläne
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Know-how in Finanzplanung und Rentabilitätsvorschauen
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Praxiswissen aus Gründercoachings und eigener unternehmerischer Tätigkeit
Unsere fachkundigen Stellungnahmen wurden bisher ausnahmslos anerkannt. Und sollte es wider Erwarten doch einmal Rückfragen geben:
Wir kümmern uns darum – und erstatten im Zweifelsfall auch den vollen Betrag zurück.
📎 Den offiziellen Verweis der Agentur für Arbeit findest du in den häufig gestellte Fragen zum Gründungszuschuss bei der Bundesagentur für Arbeit hier
📷 Und hier der Screenshot zur Bestätigung.

Quelle: Agentur für Arbeit, FAQ zum Gründungszuschuss vom 11.06.2025 – abrufbar unter https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/gruendungszuschuss-beantragen