Der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit kann ein wertvoller finanzieller Startschub für Ihre Selbstständigkeit sein. Doch viele Gründer:innen schrecken vor dem Antrag zurück – aus Unsicherheit, Unwissen oder schlicht, weil der Prozess auf den ersten Blick kompliziert erscheint.
Mit diesem Beitrag möchten wir Licht ins Dunkel bringen und zeigen, wie Sie Schritt für Schritt zum Gründungszuschuss kommen, was Sie beachten müssen – und wo wir Sie gezielt unterstützen können.
💡 Unser Tipp
Der Antrag auf Gründungszuschuss wirkt oft komplizierter als er ist. Wenn die Agentur den Antrag freischaltet, stehen die Chancen sehr gut, dass bei vollständigen und überzeugenden Unterlagen auch eine Förderung bewilligt wird.
Wir unterstützen Sie schon vor der Antragstellung – mit einer kostenlosen Vorprüfung oder einer ehrlichen Einschätzung, ob Ihre Idee förderfähig erscheint.
Grundvoraussetzungen für den Gründungszuschuss
Um den Gründungszuschuss überhaupt beantragen zu können, müssen einige formale Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Sie beziehen ALG I
Der Gründungszuschuss kann nur von Personen beantragt werden, die aktuell Arbeitslosengeld I erhalten. Ein Anspruch auf Bürgergeld (ALG II) reicht nicht aus.
2. Sie haben mindestens 150 Tage Restanspruch
Zum Zeitpunkt des geplanten Starts in die Selbstständigkeit müssen noch mindestens 150 Tage Anspruch auf ALG I bestehen. Für bestimmte Gruppen (z. B. Menschen mit Schwerbehinderung) gibt es unter Umständen abweichende Regelungen – sprechen Sie ggf. mit Ihrem Betreuer.
3. Sie haben sich ernsthaft um Arbeit bemüht
Die Gründung soll keine „Flucht in die Selbstständigkeit“ sein. Die Agentur prüft, ob Sie sich bisher aktiv um eine Anstellung bemüht haben – und ob die Selbstständigkeit eine sinnvolle Alternative darstellt.
4. Sie gelten als gründungsgeeignet
Die persönliche Eignung wird von Ihrer Vermittlungsfachkraft eingeschätzt. Diese kann z. B. Zweifel anmelden, ob Sie über ausreichend Kenntnisse oder Selbstständigkeitskompetenz verfügen. Das ist kein Ausschlusskriterium – in solchen Fällen helfen Coachingmaßnahmen oder fachkundige Begleitung, wie wir sie anbieten.
5. Ihre Idee muss langfristiges Potenzial bieten ohne zu stark durchzustarten
Ziel des Gründungszuschusses ist, Sie langfristig aus der Arbeitslosigkeit zu heben. Entsprechend ist eine der wichtigsten Anforderungen, dass Ihr Gründungsvorhaben dauerhaft tragfähig ist und Ihren persönlichen Lebensunterhalft finanzieren kann. Neben Ihrer Überzeugungsarbeit gegenüber Ihrem Betreuer, müssen Sie Ihre monatlichen persönlichen Ausgaben schätzen und diese im Antragsformular angeben. Entsprechend sollte die Finanzplanung Ihres Gründungsvorhabens langfristig auch diesen Bedarf decken.
Stellen Sie Ihr Gründungsvorhaben zu gut dar, kann dies ebenfalls zum Problem werden. Eine Idee, die im ersten Monat schon ein vielfaches Ihres Lebensunterhalts finanziert, eignet sich grundsätzlich nicht für eine weitere Unterstützung durch den Gründungszuschuss. Ergibt sich ein solcher Fall aus Ihren Angaben, weisen wir Sie im Zuge der fachkundigen Stellungnahme darauf hin und besprechen, ob Sie auch alle Risiken und Ausgaben mit eingeplant haben und ob nicht eine geringere Planung realistischer ist.
6. Die Agentur muss den Antrag freischalten
Die Antragstellung erfolgt nicht automatisch – Sie benötigen die Zustimmung Ihres Betreuers, der den Antrag digital oder per Formular für Sie freischaltet. Ist das erfolgt, stehen Ihre Chancen bereits gut: In der Praxis wird der Gründungszuschuss selten abgelehnt, wenn der Antrag einmal freigegeben wurde und die Unterlagen stimmen.
Leider gilt, dass es keinen Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss gibt. Also auch, wenn Sie alle notwendigen Kriterien erfüllen.
Checkliste: Schritt für Schritt zum Gründungszuschuss
1. Grobe Idee ausarbeiten
Recherchieren Sie das Potenzial Ihrer Idee und erarbeiten Sie einen überzeugenden Vorschlag. Es reicht in diesem Schritt erstmal von groben Annahmen auszugehen und Sie müssen noch keinen detaillierten Businessplan erstellen (das kommt später).
2. Termin mit der Agentur vereinbaren und Antrag freischalten lassen
Sprechen Sie mit Ihrem Betreuer über Ihre Gründungsidee und bitten Sie um die Freischaltung für den Antrag zum Gründungszuschuss.
3. Gründungsidee konkretisieren und Plan entwerfen
Erarbeiten Sie einen Businessplan inkl. Finanzplanung. Je nach Vorhaben helfen wir Ihnen gern mit Struktur, Feedback oder Vorlagen – oder übernehmen das im Rahmen unseres Komplettpakets.
3. Vorbereitende Maßnahmen umsetzen
Dieser Schritt markiert Ihren Schritt in die Selbstständigkeit.
Je nach Art der Gründung müssen Sie unterschiedliche Anmeldungen beim Finanzamt, Gewerbeamt etc. vornehmen. Hierzu gehören u.a.:
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Gewerbe: Anmeldebestätigung vom Gewerbeamt
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Freiberufler:innen: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
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GmbH etc.: Nachweis über Eintragung oder geplante Gründung
Je nach Umfang können Sie hier auf Fristen von mehreren Wochen oder gar Monaten treffen. Planen Sie Ihre Gründung daher ausführlich.
➡ Wichtig: Für den Gründungszuschuss müssen meist nur die Anträge selbst eingereicht werden (z.B. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Freiberufler). Die tatsächlichen Bestätigungen können Sie später nachreichen – sprechen Sie dazu aber mit uns oder Ihrem Betreuer.
4. Fachkundige Stellungnahme einholen
Eine unabhängige fachkundige Stelle (z. B. Unternehmensberatung wie wir) muss die Tragfähigkeit Ihrer Idee bescheinigen. Diese Stellungnahme ist zentraler Bestandteil Ihres Antrags.
Gut zu wissen: Unsere fachkundigen Stellungnahmen werden bundesweit anerkannt, sind online bestellbar und innerhalb von 24–72 Stunden verfügbar.
5. Unterlagen vollständig bei der Agentur einreichen
Dazu gehören:
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Ausgefüllter Antrag
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Businessplan
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Finanzplanung
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Nachweis für die notwendigen Kenntnisse und QualifikationenFachkundige Stellungnahme
Achten Sie auf Fristen und sprechen Sie bei Unsicherheiten direkt mit der Agentur – das wird ausdrücklich empfohlen.
📬 Fragen? Kontaktieren Sie uns jederzeit über unser Kontaktformular oder direkt per E-Mail. Wir helfen Ihnen gern weiter.